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Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten im Lichte der Aarhus-Konvention
Die Aarhus-Konvention gilt als der "Rechtsschutzmotor" in der Entwicklung des jüngeren Umweltvölkerrechts, zumal hier zum ersten Mal in einem völkerrechtlichen Dokument Mitgliedern der Öffentlichkeit ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Umweltinformation, Verfahrensbeteiligung und Zugang zu Gerichten eingeräumt wird. Vor dem Hintergrund des mit Vollzugsdefiziten als ständigem Problem zu kämpfenden Umweltbereiches ist es Ziel, die Zivilgesellschaft für die Durchsetzung des Rechts zu ...

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